Die Eigentümer bestehender Wohnungen sind ab 01.01.2018 verpflichtet und dafür verantwortlich, jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten. Für Neu- und Umbauten galt diese Regelung bereits seit 2013. In den Wohnungen sind die Schlafräume, die Kinderzimmer sowie die Flure (Rettungswege) die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit einem Rauchwarnmelder zu überwachen.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass ein Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bei einer Holzfeuerung sollten Sie zusätzlich einen Kohlenmonoxid-Melder (CO-Melder) installieren.
Jeden Monat verunglücken in Deutschland ca. 35 Menschen tödlich durch Brände. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Ursache für Wohnungsbrände ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahm en wie Rauchmelder zum Brandausbruch führen.
Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr. Wenn alle schlafen – denn im Schlaf riecht der Mensch nichts.
Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern es sind die Rauchgase (Kohlenmonoxid). Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Deshalb ist der Einsatz eines Rauchmelders der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
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